Parc Adula

Nationalparkprojekt

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Zehn Jahre

Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

Fabrizio Keller, Präsident des Vereins Parc Adula.


An Parc-Adula-Veranstaltungen, Info-Abenden und Anlässen hören wir oft Aussagen wie „sie werden dann bestimmen“ oder „über unsere Köpfe werden sie die Gesetze ändern“ oder „nachher gibt es kein Zurück mehr“. Dabei wird immer mit dem Nationalpark im Engadin und Münstertal, wo der Bund die Regeln und die Organisation festgelegt hatte, verglichen.


Mit meinem Beitrag möchte ich die rechtliche Ausgangslage erklären und nahelegen, dass es sich beim Parc-Adula-Projekt um einen Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen den Gemeinden und der Eidgenossenschaft mit einer vorbestimmten Laufzeit von 10 Jahren handelt.


Vor Ende dieser Laufzeit entscheiden die Gemeinden, ob sie diesen Vertrag bzw. diese Vereinbarung nicht weiterführen, dass heisst, dass sie den Nationalpark im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetztes und der gültigen Normen für die Kernzone (nur für diese gibt es Einschränkungen) aufheben wollen.


Wie ist das möglich, werden Sie mic–h fragen, und weshalb gelten nicht die gleichen Grundsätze wie beim Schweizerischen Nationalpark im Engadin?


Der Schweizerische Nationalpark beruht auf einem Bundesgesetz, dass sich explicit nur auf das Gebiet des Nationalparks beschränkt und zwar das Gesetz über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden (RS: 454). Dieses Gesetz bestimmt auf Bundesebene über die Führung des Parks und legt die Parkorganisation fest.


Der Parc Adula hingegen, der auch Nationalpark sein wird, beruft sich rechtlich auf einen entsprechenden Artikel im Natur- und Heimatschutzgesetz (RS: 451) und entsprechender Verordnung (RS: 451.36) bezüglich den Pärken.


Artikel 9 dieser Verordnung legt nun fest, dass die Marke bzw. Label „Park“ für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben wird. Arteikel 8 der gleichen Verordnung sieht vor, dass die Erneuerung nicht automatisch erfolgen kann, sondern dass sie eine Folge eines Gesuchs ist, welcher die Amtstelle, die für den Park zuständig ist, dem Bund einreichen muss (mit allen nötigen Beilagen). Dieses „Parkbüro“ hat sich gemäss Art. 25 der Verordnung massgeblich aus den Vertretern der Gemeinden zusammenzusetzen.


Somit ist die Parkorganisation zum Voraus bestimmt, und zwar von den Parkgemeinden. Diese bestimmen die Rechtsform, ihre Vertreter im Parkbüro sowie die gültigen Normen für die Kernzone. Diese beruht auf die Gesetzesgrundlage der Gemeinden, in Graubünden ist
dies die Gemeinde-Ortsplanung und im Kanton Tessin
der Richtplan.


Folglich ist der Parc Adula ein Vertrag der Gemeinden mit den Kantonen Graubünden und Tessin und der Eidgenossenschaft. Die Richtlinien zur Parkordnung und derjenigen für die Kernzone liegt in den Händen der Gemeinden. Das bedeutet, dass – wenn der Vertrag nach Ablauf der 10jährigen Laufzeit verfällt – jegliche Einschränkung, die aus diesem Projekt hervorgeht, von den Gemeinden ohne Genehmigung von Aussen rückgängig gemacht werden kann. Somit können die Gemeinden „zum alten“ zurückkehren. Es ist nicht möglich den Vertrag ohne Zustimmung der Gemeinden zu verändern. Die Aussage „sie werden über uns bestimmen“ gibt es also nicht. Sie allein, unsere Gemeinden, entscheiden.


Das Parkprojekt entstammt nicht allein einer Idee der Bevölkerung, sondern wurde von den Gemeinden in Gang gebracht. Diese entscheiden auch selber über jegliche Verbindlichkeit. Falls die Gemeinden den ersten Parkvertrag annehmen, werden sie nach Ablauf der 10jährigen Laufzeit wiederum, über die Gemeinde-behörde und der Bevölkerung, zur Erneuerung Stellung beziehen. Ein Abkommen, dass die Gemeinden mit einer Volksabstimmung ablehnen oder, falls sie mit dem Park zufrieden sind, erneuern können. Andere Gemeinden, die heute an der Perimetergrenze des Parc Adula liegen, werden zu diesem Zeitpunkt ebenfalls um Aufnahme als Parkgemeinde ersuchen können. Im Sinne einer demokratischen Willensäusserung der einbezogenen Bevölkerung der Gemeinden kann sich der Nationalpark somit verändern.

 

Charta Parc Adula